
Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850. 'Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen thun kund und fügen zu wissen, daß Wir, nachdem die von Uns unterm 5. Dezember 1848 vorbehaltlich der Revision im ordentlichen Wege der Gesetzgebung verkündigte und von beiden Kammern...
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